Gartenabfälle verbrennen – auch im März und Oktober grundsätzlich verboten!
Mit der Gartenpflege im Herbst und Frühjahr fallen wieder Laub, Äste sowie Baum- und Strauchschnitt an. Häufig hält sich die Annahme, dass diese Gartenabfälle in Mecklenburg-Vorpommern im März und Oktober ohne Weiteres verbrannt werden dürfen. Das ist jedoch nicht der Fall!
Grundsätzlich müssen pflanzliche Abfälle verwertet werden. Hierfür stehen im Landkreis Ludwigslust-Parchim ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise die Biotonne, Wertstoffhöfe und Grünabfallannahmestellen.
Wann ist eine Ausnahme möglich?
Nur in besonders begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle erteilt werden. Voraussetzung ist, dass die üblichen Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten nicht genutzt werden können oder unzumutbar sind.
Der Landkreis geht grundsätzlich davon aus, dass die Anlieferung von Grünabfällen zumutbar ist, wenn die einfache Entfernung zur nächsten Annahmestelle höchstens 15 Kilometer beträgt. Auch fehlende Transportmöglichkeiten oder größere Mengen an Strauchschnitt begründen nicht automatisch eine Ausnahme.
Eine Ausnahmegenehmigung muss vor dem Verbrennen schriftlich beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, Untere Abfallbehörde, beantragt werden. Im Antrag sind insbesondere Art und Menge der Gartenabfälle, der vorgesehene Verbrennungsort sowie die Gründe darzulegen, weshalb eine ordnungsgemäße Verwertung oder Entsorgung nicht möglich ist.
Die Genehmigung wird ausschließlich nach Prüfung des Einzelfalls erteilt und ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen mindestens 50 Euro. Eine telefonische Genehmigung ist nicht möglich.
Auch mit einer Genehmigung ist das Verbrennen nur innerhalb der zulässigen Zeiträume im März und Oktober, werktags für maximal zwei Stunden zwischen 8 und 18 Uhr, gestattet.
Wichtig: Wer Gartenabfälle ohne die erforderliche Berechtigung verbrennt, riskiert ein Bußgeld.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim unter 03871 722-6701 oder -6702.
Unser Appell: Nutzen Sie die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten und leisten Sie damit einen Beitrag zum Umwelt- und Nachbarschaftsschutz.



