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Straßenreinigung – gemeinsam für saubere und sichere Wege

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Die Gemeinde Vellahn möchte aus gegebenem Anlass an die Pflichten zur Straßenreinigung erinnern. Grundlage hierfür ist die geltende Straßenreinigungssatzung der Gemeinde.

 

Die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege wurde nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Vellahn in bestimmten Bereichen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Dies betrifft insbesondere Geh- und Radwege sowie Straßenrandbereiche (Hälfte der Fahrbahn einschließlich Fahrbahnrinne und Bordsteinkanten). Die Reinigungspflicht umfasst dabei nicht nur das gelegentliche Kehren. Gehwege und die nach der Satzung zu reinigenden Straßenbereiche sind regelmäßig von Schmutz, Laub, Abfällen, Unkraut und sonstigen Verunreinigungen freizuhalten.

 

Gerade an Straßen ohne baulich angelegten Gehweg oder Bordstein wird die Reinigung der Straßenrandbereiche mitunter übersehen. Auch diese Flächen können jedoch Bestandteil der übertragenen Reinigungspflicht sein. Laub, Bewuchs oder Ablagerungen sollten deshalb regelmäßig entfernt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Straßenabläufe und Entwässerungseinrichtungen nicht durch Laub, Schmutz oder Pflanzenbewuchs beeinträchtigt werden.

 

Die Gemeinde bittet alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Bereiche vor ihren Grundstücken regelmäßig zu kontrollieren und ihren Verpflichtungen entsprechend der Straßenreinigungssatzung nachzukommen. Eine ordnungsgemäße Reinigung trägt nicht nur zu einem gepflegten Ortsbild bei, sondern unterstützt auch die Verkehrssicherheit und die ordnungsgemäße Ableitung von Niederschlagswasser.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihren Beitrag zu sauberen und sicheren Straßen und Wegen in unserer Gemeinde Vellahn.

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